Anträge der Mitglieder sind gemäss Vereinsstatuten Art. 19 Abs. 3 bis spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung, d.h. bis am Samstag 11. Juni 2016, schriftlich via Mail an info@imdk.ch einzureichen.
Aktivmitglieder sind gemäss Vereinsstatuten Art. 13 Abs. 2 verpflichtet die Mitgliederversammlung zu besuchen. Absenzen sind via Mail an info@imdk.ch zu entschuldigen. Die Anwesenheit der Eltern, bzw. von mindestens einem Elternteil, von Junior/-innen welche das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben und entsprechend den Vereinsstatuten Art. 12 Abs. 1 nicht stimmberechtigt sind, ist erwünscht.